Haustechnik

Haustechnische Produkte für Wohnbau und Gewerbe.

Planung und Montage von Anlagen zur Wärmeerzeugung, zur Stromerzeugung sowie Haustechnik allgemein.

Wir sind Ihr Partner für handwerkliche Leistungen und die Umsetzung von technischen Individuallösungen.

Unsere Leistungspalette erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Thermische Solaranlagen, “große Solarkollektoranlagen”
  • Flächenheizung, Fußbodenheizung, Wandheizung
  • Haustechnik: Zentralstaubsauganlagen, Wasserbehandlung
  • Planung, Montage und Reinigung von Wohnraumlüftungsanlagen
  • Photovoltaik Anlagen, Eigenverbrauchsanlagen, Stromspeicher, Insel Anlagen, Steckeranlagen

Die Leistungen unserer Firma „Bauen Wohnen Technik Christian Wittmann“ liegen vor allem in der Qualitätssicherung beim Verbau Ihrer Anlagen und in der Auswahl der Produkte. Lassen Sie sich von uns erklären, warum ein guter Anbieter vor allem in der Solarbranche so wichtig für Sie ist.

Beispiele aus unseren Referenzen

Legionellen im Wasser: Überprüfungspflicht?

Legionellen sind Bakterien und kommen fast überall im Wasser vor. Im Kaltwasserbereich stellen sie kein gesundheitliches Risiko dar.

Allerdings können sie sich unter bestimmten Bedingungen im Warmwasserbereich schnell vermehren, so dass sie hier zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, insbesondere dann, wenn Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers, z.B. Duschen, vorhanden sind und die Legionellen mit den Aerosolen in die Lunge gelangen können. Hier können sie die gefährliche Legionärskrankheit verursachen.

Die Legionärskrankheit, oder Legionellen-Pneumonie, ist eine Form der Lungenentzündung. Sie kann sich durch Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, schweres Krankheitsgefühl und hohes Fieber äußern.

Legionella pneumophila wurde erst 1976 entdeckt, als bei einer Tagung in Philadelphia eine Epidemie unter den teilnehmenden Veteranen auftrat. 29 der 182 erkrankten Veteranen verstarben damals.

Untersuchuchungspflicht auf Legionellen

Es besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen für Mehrfamilienhäuser und Gebäude, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung von Wohnungen) genutzt werden.

Überprüft werden Warmwasserversorgungsanlagen mit einen Wasserboiler von über 400 Liter Inhalt und Anlaegen, bei denen zwischen dem Wassererwärmungsgerät und der entferntesten Entnahmestelle Leitungen mit mind. 3 Liter Inhalt bestehen.

Die systemische Untersuchung auf Legionellen ist mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Die erste Untersuchung von neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen ist innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen (§14b Absatz 6 TrinkwV).

Untersuchungen von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen durch akkreditierte und vom Land gelistete Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Die Strafe bei Verstößen wie versäumten Legionellenprüfungen oder ignorierten Informationspflichten beträgt als Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro.

Nach oben
X