Der Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen (Mini-KWK-Förderung) wurde wieder aufgenommen. Gefördert werden nur strom- oder wärmegeführte KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW. Die Anlage muss in einem Bestandsgebäude mit einem Bauantrag, der vor vor dem 1. Januar 2009 liegt, errichtet werden. Alle Informationen lesen Sie auf der Internetseite des Amtes.
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